Energieausweis online erstellen
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Welche Art Energieausweis benötigen Sie?
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Online Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
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Einfach und ohne Vorkenntnisse
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Bundesweite Gültigkeit
Schnelle Verfügbarkeit
Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Beim Energieausweis wird grundsätzlich zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis unterschieden. Wenn Sie unsicher sind, welchen Energieausweis Sie benötigen, nutzen Sie einfach unsere interaktive Hilfestellung, um den passenden Energieausweis zu finden.
Welchen Energieausweis brauche ich?
Baujahr | Bis zu 4 Wohneinheiten | Ab 5 Wohneinheiten | Neubau |
---|---|---|---|
Bis 1977 | Bedarfsausweis | Freie Wahl* | Bedarfsausweis |
Ab 1978 | Freie Wahl* | Freie Wahl* | Bedarfsausweis |
* Freie Wahl bedeutet, dass Sie selbst entscheiden können, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellen lassen möchten.
Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis zeigt den Energieverbrauch der Bewohner für Heizung und Warmwasserbereitung der letzten drei Jahre. Dieser tatsächliche Verbrauch wird anhand eines klimatischen Faktors angepasst, um den Energieverbrauchskennwert zu berechnen. Dieser Durchschnittswert wird dann durch die energetische Gebäudenutzfläche geteilt. Zum Beispiel wird ein hoher Energieverbrauch in einem strengen Winter die Bewertung des Gebäudes nicht negativ beeinflussen. Da der Energieverbrauch von den Witterungsverhältnissen abhängt, kann dieser höher oder niedriger als der Standardwert ausfallen. Das Ergebnis im Ausweis basiert meist auf dem tatsächlichen Verbrauch der Bewohner. Selbst bei einem Gebäude mit schlechter Energieeffizienz kann der Ausweis gute Ergebnisse zeigen, wenn wenig geheizt wird.
Kurz gesagt: Der Verbrauchsausweis gibt den tatsächlichen durchschnittlichen Verbrauch des Gebäudes wieder.
Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und der Heizungsanlage, ohne das individuelle Nutzerverhalten zu berücksichtigen. Die Farbskala des Bedarfsausweises zeigt zwei Werte an: den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf. Der Bedarfsausweis gibt nicht nur die energetische Qualität der Gebäudehülle an, sondern zeigt auch, wie viel Energie jährlich für Heizung, Lüftung und Warmwasser benötigt wird. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage standardisierter Bedingungen, wie einer Innentemperatur von 19 Grad im beheizten Bereich. Der Endenergiebedarf dient als Richtwert für den zukünftigen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wird durch den Primärenergiebedarf bestimmt, der neben der Endenergie auch die „Vorkette“ (Erschließung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der Energieträger wie Heizöl, Gas oder Strom berücksichtigt. Wenn Sie umweltbewusst handeln möchten, sollten Sie erneuerbare Energien wie Solarenergie oder Erdwärme nutzen. Der Primärenergiebedarf gibt an, wie umweltfreundlich ein Gebäude ist.
Kurz gesagt: Der Bedarfsausweis gibt den berechneten Energiebedarf an, der für die Beheizung der Immobilie erforderlich ist.
Vergleich: Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
Der Energieverbrauchskennwert für den Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre, einschließlich der Ausgaben für Heizung und Warmwasserbereitung. Bei Gewerbeimmobilien wird auch der Energieverbrauch für Beleuchtung und Klimatisierung einbezogen. Diese Daten werden analysiert, um die aktuelle Energiequalität des Gebäudes zu bewerten, wobei klimatische und zeitliche Anpassungen auf Basis des Standortes berücksichtigt werden. Im Gegensatz dazu basiert der Bedarfsausweis auf der Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Bedingungen. Hier fließen Informationen zur Bausubstanz, zur Gebäudehülle und zur Heizungsanlage ein. Bedarfsausweise geben daher ein genaueres Bild der tatsächlichen energetischen Qualität eines Gebäudes als Verbrauchsausweise.
Energieausweis für Verkauf und Vermietung
Wenn Sie planen, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten, sind Sie verpflichtet, einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis vorzulegen. Bei uns erhalten Sie Ihren Energieausweis online zu einem fairen Preis.
Jeder bei uns erstellte Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die auf jeder Seite des Dokuments sichtbar ist. So stellen Sie sicher, dass Sie beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
Geprüft von der Architektenkammer NRW
Unsere Energieausweise werden von einem Mitglied der Architektenkammer NRW überprüft, um sicherzustellen, dass alle Berechnungen korrekt sind und die tatsächliche Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie widerspiegeln.
Über mehrere Überprüfungsschritte hinweg wird gewährleistet, dass Ihr Energieausweis den Anforderungen des DIBt entspricht. Die energetischen Daten werden bei der GEG-Registrierstelle erfasst und erhalten eine eindeutige Registriernummer.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie kann diese energetische Bewertung nicht nur den Verkaufspreis beeinflussen, sondern auch den ökologischen Wert Ihrer Immobilie hervorheben.
Abhängig vom Baujahr Ihrer Immobilie erstellen wir für Sie entweder einen Energiebedarfsausweis oder einen Energieverbrauchsausweis, der ebenso den DIBt-Standards entspricht wie ein vor Ort ausgestellter Ausweis.
Fragen und Antworten (FAQ)
Der Nachteil des Verbrauchsausweises besteht darin, dass er nur den tatsächlichen Energieverbrauch widerspiegelt, der durch eine geringe Nutzung der Immobilie verfälscht werden kann. Im Gegensatz dazu liefert der Bedarfsausweis eine präzisere Einschätzung, da er die Energie berechnet, die für die Beheizung der Räume und die Erwärmung des Trinkwassers benötigt wird. Dabei werden Kriterien wie das Baujahr des Gebäudes, die Heizungsanlage, die Wärmedämmung und die Verglasungsart der Fenster berücksichtigt.
Ein Energieausweis ist in den folgenden Situationen Pflicht und muss alle 10 Jahre aktualisiert werden:
- Beim Verkauf einer Immobilie
- Bei der Vermietung einer Immobilie
- Im Rahmen von Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden
- Ausgenommen sind Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen
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